Ab dem 1. März 2026 führt die Republik Georgien ein obligatorisches System für spezielle Arbeitsgenehmigungen für die meisten ausländischen Staatsangehörigen ein, die beabsichtigen, im Land zu arbeiten, sich selbstständig zu machen oder einer bezahlten beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Dies stellt eine erhebliche Abkehr von Georgiens bisheriger flexibler Haltung gegenüber ausländischen Arbeitnehmern dar – und ist eine Entwicklung, die alle Auswanderer, internationalen Unternehmer, digitalen Nomaden und Arbeitgeber verstehen müssen, bevor sie eine Reise oder eine Beschäftigung in Georgien planen.
📍 1. Warum Georgien das neue Arbeitserlaubnissystem einführt?
Die Reformen des Migrations- und Arbeitsrechts in Georgien zielen darauf ab, den Zustrom ausländischer Arbeitskräfte zu regulieren, die einheimischen Arbeitskräfte zu schützen und transparentere Arbeitsmarktmechanismen zu schaffen. Gemäß dem Gesetzespaket der Regierung gab das alte System den staatlichen Behörden nicht die Befugnis, ausländischen Staatsangehörigen eine Beschäftigung zu verweigern, selbst wenn genügend einheimische Arbeitskräfte verfügbar waren – was als Ursache für Ungleichgewichte und unregulierte Arbeitsmigration angesehen wurde.
Unter den bisherigen Rahmenbedingungen mussten Arbeitgeber Ausländer lediglich im elektronischen Arbeitsmigrationssystem registrieren – es gab jedoch kein wirkliches Instrument zur Kontrolle oder Überprüfung von Arbeitsgenehmigungen. Dies hat die Behörden dazu veranlasst, ein strukturierteres Genehmigungssystem anzustreben, das sowohl festlegt, wer auf dem georgischen Arbeitsmarkt arbeiten darf, als auch unter welchen Bedingungen.
Dieser Politikwechsel spiegelt allgemeine Bedenken hinsichtlich des Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt, der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten und der Sicherstellung wider, dass ausländische Arbeitskräfte die lokalen Beschäftigungsmöglichkeiten nicht untergraben.
📍 2. Ab dem 1. März 2026 – Was ändert sich?
Ab dem 1. März 2026 benötigen Ausländer – unabhängig davon, ob sie für einen Arbeitgeber tätig sind oder selbstständig arbeiten – eine gültige Sonderarbeitserlaubnis, bevor sie eine Beschäftigung oder unternehmerische Tätigkeit in Georgien aufnehmen können.
Zu den wichtigsten Punkten dieser Änderung gehören:
✔ 2.1 Obligatorische Arbeitserlaubnis
• Ausländische Staatsangehörige dürfen ohne vorherige Erteilung einer besonderen Arbeitserlaubnis weder für einen georgischen Arbeitgeber noch für ein in Georgien tätiges ausländisches Unternehmen noch als Selbstständige legal arbeiten.
• Diese Erlaubnis muss vor Aufnahme der Arbeit oder der Geschäftstätigkeit eingeholt werden.
✔ 2.2 Zweistufige Einhaltung der Vorschriften
• Zunächst muss die besondere Arbeitserlaubnis (Arbeitserlaubnis) eingeholt werden.
• Zweitens: Beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitsrecht (oder ein D1-Einwanderungsvisum, wenn Sie sich aus dem Ausland bewerben).
Dieses zweistufige Verfahren stellt sicher, dass ein Ausländer das gesetzliche Recht hat, in Georgien zu arbeiten UND sich dort aufzuhalten.
✔ 2.3 Erweiterter Geltungsbereich
• Der Begriff „Arbeitsmigrant” wurde erweitert und umfasst nun alle bezahlten Tätigkeiten, einschließlich Fernarbeit für lokale und ausländische Arbeitgeber.
• Selbstständige, unabhängige Auftragnehmer und Unternehmer (z. B. Einzelunternehmer) müssen ebenfalls eine Genehmigung einholen.
✔ 2.4 Modernes Rahmenwerk für Arbeitsmigration
• Die Reformen legen klare Kriterien für die Erteilung von Genehmigungen fest, definieren Durchsetzungsmechanismen und benennen die für die Einhaltung zuständigen staatlichen Behörden.
• Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer müssen Unterlagen hochladen, die die Notwendigkeit der Einstellung eines Ausländers im Rahmen des Genehmigungssystems begründen.
📍 3. Wer benötigt eine spezielle Arbeitserlaubnis?
✅ Ausländische Arbeitnehmer
Wenn Sie als Ausländer bei einem georgischen Arbeitgeber arbeiten möchten, benötigen Sie eine spezielle Arbeitserlaubnis, bevor Sie eine bezahlte Stelle antreten können – egal ob Vollzeit, Teilzeit oder auf Vertragsbasis.
✅ Selbstständige Ausländer/Unternehmer
Ausländische Staatsangehörige, die einer selbstständigen Tätigkeit, freiberuflichen Tätigkeit oder unternehmerischen Tätigkeit nachgehen (einschließlich Einzelunternehmer unter der 1 %-Steuerregelung), müssen ebenfalls diese Genehmigung einholen, bevor sie ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
✅ Fernarbeiter
Selbst wenn ein Ausländer für ein ausländisches Unternehmen aus der Ferne arbeitet, sich aber physisch in Georgien aufhält (oder wenn seine Tätigkeit ihn an die georgische Wirtschaft bindet), gelten wahrscheinlich die Genehmigungsvorschriften. Die rechtliche Auslegung von Fernarbeit wird durch das neue Gesetz erweitert.
📍 4. Wer ist ausgenommen?
Nicht alle Ausländer müssen eine spezielle Arbeitserlaubnis einholen. Zu den wichtigsten Ausnahmen gehören:
🔹 Personen mit ständigem Wohnsitz
Ausländer mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in Georgien sind von der speziellen Arbeitserlaubnispflicht befreit, müssen jedoch weiterhin die mit ihrem Aufenthaltsstatus verbundenen Arbeitsgenehmigungsstandards einhalten.
🔹 Bestimmte Inhaber eines diplomatischen oder offiziellen Status
Diplomaten und Personen, die im Rahmen internationaler Abkommen tätig sind, können je nach bilateralen Rechtsvereinbarungen ausgenommen oder anders behandelt werden.
🔹 Übergangsausnahmen
Ausländische Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (1. März 2026) im Arbeitsmigrationssystem registriert sind, sind bis zu einer Übergangsfrist nicht sofort von den neuen Anforderungen betroffen. Nach den aktuellen Richtlinien müssen sie ihren Arbeitsstatus bis zum 1. Januar 2027 über das Genehmigungssystem regularisieren.
📍 5. Welche Unterlagen benötigen Sie für die Genehmigung?
Die detaillierten Dokumentationsanforderungen werden derzeit noch von den georgischen Behörden finalisiert, aber auf Grundlage des aktuellen Rechtsrahmens und der gängigen Praxis im Bereich der Arbeitsmigration ist Folgendes zu erwarten:
📌 Für eine Anstellung bei einem lokalen Arbeitgeber
• Unterzeichnete Arbeitsvereinbarung/Arbeitsvertrag.
• Berufsbezeichnung, Stellenbeschreibung und Begründung für die Einstellung eines Ausländers.
• Unternehmensregistrierungsunterlagen des Arbeitgebers.
• Nachweis, dass für die Stelle kein lokaler Arbeitnehmer verfügbar ist (Arbeitsmarkttest).
• Nachweis über die Höhe des Gehalts (in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften).
• Reisepass oder Reisedokument.
• Sonstige Nachweise, die die Einhaltung der Arbeits- und Einwanderungsstandards belegen.
📌 Für Selbstständige oder Unternehmer
• Angaben zur Gewerbeanmeldung.
• Geschäftsplan oder Erklärung zur unternehmerischen Tätigkeit.
• Nachweis der finanziellen Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Tätigkeit (z. B. Kontoauszüge, Kapital).
• Registrierung bei den georgischen Steuerbehörden.
• Reisepass und Ausweisdokumente.
• Berufliche Zertifikate oder Qualifikationen, falls relevant.
Hinweis: Die endgültigen Einreichungsanforderungen und Dokumentenlisten werden vom Ministerium (Arbeit und Gesundheit) und den offiziellen Portalen kurz vor März 2026 festgelegt.
📍 6. Wo und wie kann man sich bewerben?
Alle Anträge auf eine Sonderarbeitserlaubnis werden über das elektronische Arbeitsmigrationsportal Georgiens bearbeitet, das vom Ministerium für Arbeit und Migration verwaltet wird. Über diese Systeme können Arbeitgeber und selbstständige Antragsteller Unterlagen hochladen und den Status ihrer Anträge online verfolgen.
Dieses Portal ist von den allgemeinen öffentlichen E-Service-Plattformen getrennt und dient speziell der Überprüfung und Ausstellung von Arbeitserlaubnissen.
📍 7. Was passiert nach der Genehmigung?
Sobald Sie eine Sonderarbeitserlaubnis erhalten haben:
✔ Wenn Sie sich in Georgien befinden
Sie haben ab Ausstellung der Erlaubnis 10 Kalendertage Zeit, um eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht zu beantragen (Arbeitsaufenthaltserlaubnis oder IT-/Unternehmeraufenthaltserlaubnis, je nach Ihrem Fall).
✔ Wenn Sie sich außerhalb Georgiens befinden
In der Regel beantragen Sie ein D1-Einwanderungsvisum (Arbeitsvisum) bei einem georgischen Konsulat oder einer georgischen Botschaft, wobei Sie die Genehmigung der Arbeitserlaubnis als Grundlage für den Antrag verwenden.
Ohne einen gültigen Aufenthaltsstatus oder ein Visum mit entsprechenden Arbeitsrechten gewährt die Sonderarbeitserlaubnis allein kein Recht auf einen langfristigen Aufenthalt. Sie berechtigt lediglich zur Ausübung der spezifischen, genehmigten Arbeit.
📍 8. Strafen bei Nichteinhaltung
Das neue Gesetz sieht auch Sanktionen für Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer vor, die die erforderlichen Genehmigungen nicht einholen:
❌ Erster Verstoß
• Ausländischer Arbeitnehmer ohne gültige Arbeitserlaubnis: Geldstrafe in Höhe von ca. 2.000 GEL.
• Arbeitgeber, der nicht autorisierte ausländische Arbeitskräfte beschäftigt: Geldstrafe in Höhe von ca. 2.000 GEL.
❌ Wiederholte Verstöße
• Bei einem zweiten Verstoß verdoppelt sich die Geldstrafe, bei weiteren Verstößen verdreifacht sie sich.
Inspektoren der zuständigen georgischen Behörden sind befugt, Arbeitsplatzkontrollen durchzuführen und die Einhaltung der Gesetze zu überprüfen.
📍 9. Übergangsbestimmungen
Ausländer, die am 1. März 2026 bereits offiziell als Arbeitsmigranten registriert sind, werden nicht sofort bestraft, müssen jedoch ihren Status bis zum 1. Januar 2027 unter dem neuen System regularisieren – einschließlich der Beantragung der besonderen Arbeitserlaubnis und der entsprechenden Aufenthaltsgenehmigung oder des Visums mit Arbeitsberechtigung.
Diese Übergangsphase gibt den derzeitigen Arbeitnehmern Zeit, sich an die neue Regelung anzupassen, ohne sofort mit Strafmaßnahmen rechnen zu müssen.
📍 10. Wichtige Erkenntnisse für ausländische Arbeitnehmer und Arbeitgeber
✔ Ab dem 1. März 2026 benötigen die meisten ausländischen Arbeitnehmer in Georgien eine Arbeitserlaubnis.
✔ Die Erlaubnis ist unabhängig davon erforderlich, ob Sie bereits einen Arbeitsvertrag haben.
✔ Ausländische Unternehmer und Einzelunternehmer müssen ebenfalls eine Erlaubnis einholen.
✔ Die Erlaubnis muss vor Arbeitsbeginn eingeholt werden.
✔ Eine spezielle Arbeitserlaubnis ersetzt nicht die Notwendigkeit einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines D1-Visums mit Arbeitsrecht.
✔ Für nicht genehmigte Arbeitstätigkeiten gelten strenge Strafen.
✔ Für derzeitige Arbeitsmigranten gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027.
Das neue System für spezielle Arbeitsgenehmigungen in Georgien stellt eine grundlegende Neukalibrierung der Arbeits- und Migrationspolitik des Landes dar. Während Georgien bislang für seine relativ offenen Regelungen für ausländische Arbeitnehmer bekannt war, führen die Reformen von 2026 ein strukturiertes und durchsetzbares System zur Steuerung der Arbeitsmigration ein, das Flexibilität und Regulierung in Einklang bringt.
Für ausländische Arbeitnehmer bedeutet dies, vorausschauend zu planen: Sie müssen sicherstellen, dass Sie über die richtigen Unterlagen verfügen, dass Ihr Arbeitgeber die neuen Anforderungen versteht und dass Sie die Aufenthalts- und Visabestimmungen für eine legale Beschäftigung erfüllen.
Für Arbeitgeber und Unternehmen erfordert die ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften die Integration von Genehmigungsanträgen in Ihre Einstellungs- und Personalprozesse, die Durchsetzung von Dokumentenprüfungen und möglicherweise die Anpassung Ihrer Einstellungsstrategien, um gegebenenfalls lokalen Talenten Vorrang einzuräumen.
Wenn Sie sich vor dem 1. März 2026 informieren und vorbereiten, wird der Übergang reibungsloser verlaufen und Sie vermeiden kostspielige Strafen oder Störungen Ihrer Arbeit oder Ihrer Geschäftsaktivitäten in Georgien.
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