Der Weg zur erfolgreichen Firmengründung: Wie ein Unternehmen in Georgien nur 1% Steuerlast bedeutet

  • April 23, 2024

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie erfolgreich ein Unternehmen in Georgien gründen können, mit nur 1% Steuerlast.

Das Wichtigste

In Georgien gibt es eine besonders attraktive Steuerregelung für bestimmte Unternehmen, die als "1% Steuerregelung" bekannt ist. Dieses Modell bietet eine signifikante Steuerermäßigung und ist insbesondere für Kleinunternehmer und Start-ups interessant. Hier ist ein beschreibender Text, der die wichtigsten Aspekte dieser Regelung erklärt.

In Georgien können bestimmte Unternehmensformen von einer bemerkenswert niedrigen Besteuerung profitieren – der 1% Steuerregelung. Diese Regelung ist vor allem für Kleinunternehmen und Start-ups gedacht, die ein jährliches Einkommen von weniger als 500.000 GEL (etwa 160.000 USD) erzielen. Unter dieser Regelung zahlen Unternehmen nur 1% ihres Umsatzes als Einkommensteuer, anstelle der üblichen höheren Steuersätze.

Die 1% Steuerregelung zielt darauf ab, Unternehmertum zu fördern und wirtschaftliches Wachstum in Georgien zu stimulieren. Sie ist ideal für neue und wachsende Unternehmen, die ihre Betriebskosten minimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern möchten. Um für diese Steuererleichterung in Frage zu kommen, müssen Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen, die primär auf ihren Umsatz und ihre Geschäftsaktivitäten ausgerichtet sind.

Darüber hinaus bietet Georgien eine stabile wirtschaftliche Umgebung und eine strategische Lage, die den Zugang zu europäischen und asiatischen Märkten erleichtert. Dies, kombiniert mit der niedrigen Steuerlast unter der 1% Regelung, macht Georgien zu einem attraktiven Standort für Unternehmensgründungen und geschäftliche Expansionen.

Rechtsform und Haftung

Die 1% Steuerregelung in Georgien ist eine attraktive Option für Kleinunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Um von diesem Steuersatz profitieren zu können, ist die Wahl der richtigen Rechtsform entscheidend. In Georgien ist diese Regelung speziell für Individualunternehmer (Sole Proprietorships) zugänglich, die in bestimmten Wirtschaftsbereichen tätig sind.

Individualunternehmer hingegen können einer unbeschränkten Haftung unterliegen, was bedeutet, dass auch das persönliche Vermögen zur Deckung von Geschäftsschulden herangezogen werden kann.

Voraussetzungen

Einkommensgrenze: Unternehmen müssen ein jährliches Einkommen von weniger als 500.000 GEL (ca. 160.000 USD) erzielen.

Geschäftsaktivitäten: Die 1% Regelung gilt für Unternehmen in spezifizierten Sektoren, die in Georgien festgelegt werden. Dazu können unter anderem IT-Dienstleistungen, Beratung und andere serviceorientierte Branchen gehören.

Registrierung und Berichterstattung: Unternehmen müssen ordnungsgemäß in Georgien registriert sein und ihre Umsätze transparent und konform mit den georgischen Steuergesetzen melden.

Steuerliche Pflichten

Zusätzlich zur Einkommensteuer von 1% müssen Unternehmen, die unter diese Regelung fallen, sich auch mit anderen steuerlichen Verpflichtungen in Georgien auseinandersetzen, wie z.B. der Mehrwertsteuer (falls zutreffend), und sicherstellen, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt sind.

Behördengänge und Formalitäten

Die Anmeldung eines Unternehmens in Georgien gilt als eine der schnellsten und unkompliziertesten Prozesse weltweit. Dieses Verfahren zeichnet sich durch digitale Effizienz und eine minimale bürokratische Belastung aus, was Georgien zu einem attraktiven Standort für Unternehmer und Investoren macht.

Vorbereitung der Unterlagen: Zunächst müssen grundlegende Unternehmensdokumente vorbereitet werden, einschließlich der Wahl des Firmennamens, der Festlegung des Geschäftszwecks und der Struktur des Unternehmens. Alle Dokumente müssen korrekt ausgefüllt und, falls erforderlich, notariell beglaubigt werden.

Online-Registrierung: Georgien ermöglicht die Online-Registrierung von Unternehmen über das nationale Agentur für öffentliche Registrierung (National Agency of Public Registry, NAPR). Der Prozess kann über das NAPR-Portal abgewickelt werden, wodurch physische Behördengänge weitgehend entfallen.

Einreichung der Dokumente: Die erforderlichen Dokumente können digital eingereicht werden. Dazu gehört auch die elektronische Unterzeichnung, die den Prozess weiter beschleunigt.

Zahlung der Gebühren: Die Registrierungsgebühren sind moderat und können ebenfalls online bezahlt werden.

Abschluss der Registrierung: Die Bearbeitung ist überraschend schnell – oft wird die Registrierung innerhalb von einem Werktag abgeschlossen. Nach der Registrierung erhält das Unternehmen eine Registrierungsnummer, und es kann mit dem Geschäftsbetrieb begonnen werden.

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